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Intensivmediziner wollen Organspende auch nach Herztod

Soll Organspende in Deutschland künftig auch nach Herztod möglich sein? Eine Gruppe von Intensivmedizinern will das. Doch das ist ethisch brisant.

Deutschlands Intensivmediziner plädieren für die Möglichkeit einer Organspende auch nach einem Herztod. "Besteht der Wunsch des Patienten nach einer Organspende, so sollte zukünftig auch eine Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand möglich sein", heißt es in einem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Positionspapier einer Arbeitsgruppe der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Das wäre eine deutliche Überschreitung der bisher weithin akzeptierten Grenzen in der Transplantationsmedizin in Deutschland. Denn bisher dürfen laut Transplantationsgesetz Organe nur entnommen werden, wenn zuvor der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall - umgangssprachlich "Hirntod" - festgestellt wurde. Das geschieht bei höchstens drei Prozent der Todesfälle auf Intensivstationen.

In vielen europäischen Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Österreich, Frankreich oder Spanien ist die Organspende nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand unter strengen Voraussetzungen möglich. Dass sie in Deutschland verboten ist, liegt an den Unsicherheiten, die mit dem Herztodkriterium verbunden sind. So lässt sich das Herz im Gegensatz zum Gehirn nach seinem Stillstand oftmals wieder reanimieren.

In ihrem Positionspapier betonen die Intensivmediziner, dass es ihnen ausdrücklich nicht um Menschen gehe, die plötzlich auf der Straße einen Herzstillstand erlitten. Es gehe ihnen ausschließlich um Patienten, die auf Intensivstationen stürben. "Die große Mehrheit der Patienten, die auf der Intensivstation versterben, stirbt nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Selbst ein eindeutig dokumentierter Wunsch zur Organspende kann dann nach bisher geltendem Recht nicht umgesetzt werden", heißt es in dem Papier. Das sei bitter und den Patienten, die gern ihre Organe spenden wollten, nur schwer zu vermitteln, erklärte Klaus Michael Lücking, Organspendebeauftragter am Universitätsklinikum Freiburg und einer der Leiter der Arbeitsgruppe.

Der Bundestag debattiert derzeit über eine Reform der Organspende. Dabei geht es aber ausdrücklich nur um die Transplantation nach einem Hirntod. Hierzu hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten im August einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Einführung einer Widerspruchsregelung fordert. Dann wäre künftig jeder Mensch ein potenzieller Organspender - außer, er hat ausdrücklich widersprochen. Derzeit gilt in Deutschland eine Zustimmungsregelung: Nur derjenige ist potenzieller Organspender, der zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Eine andere fraktionsübergreifende Parlamentariergruppe arbeitet an einem Gesetzentwurf, der diese Regelung beibehalten und verbessern will.

Die Arbeitsgruppe betont, dass beide Debatten nicht in Konkurrenz zueinander stehen: "Das eine regelt, wie der Wille zur Organspende festgestellt wird. Das andere betrifft die Voraussetzungen, unter denen dieser Wille nach dem Tod überhaupt umgesetzt werden kann", betont DIVI-Präsident Florian Hoffmann. "Für die DIVI ist entscheidend, dass der Wille des Patienten im Mittelpunkt steht."