EU-Bischöfe gegen Löschung von Taufdaten - Streit in Belgien
Datenschutz versus Religionsfreiheit: Sind Taufregister genauso zu behandeln wie Mitgliederlisten von Parteien und Buchclubs - oder gelten dafür besondere Bestimmungen? Darum geht es in einem Verfahren vor dem EuGH.
Brüssel (KNA) Die katholische EU-Bischofskommission COMECE hat sich gegen eine mögliche Löschung von Einträgen aus kirchlichen Taufregistern ausgesprochen. In einem Positionspapier zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof argumentiert sie, dass Taufregister keine Mitgliederlisten, sondern dauerhafte Aufzeichnungen über kirchliche Sakramente seien. Eine Löschung könne daher die kirchliche Autonomie und Religionsfreiheit beeinträchtigen.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Rechtsstreit in Belgien. Die Diözese Gent wehrt sich gegen die Forderung eines Getauften, seine personenbezogenen Daten aus dem Taufregister löschen zu lassen. Der Fall betrifft damit die Grundsatzfrage, wie weit die Rechte auf Datenschutz und Löschung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung reichen, wenn sie mit der Religionsfreiheit und dem kirchlichen Selbstverständnis kollidieren.
Die Position der Bischofskommission knüpft an ein Papier des Vatikans vom April 2025 an. In ihm argumentiert die Kirche, dass Taufeinträge auch nach einem Kirchenaustritt grundsätzlich weder geändert noch gelöscht werden dürften. Das Taufregister dokumentiere eine historische kirchliche Tatsache und sei keine Mitgliederliste. Ein Austritt ändere nichts am historischen Eintrag über die empfangene Taufe.
Der Generalanwalt des EuGH soll seine Schlussanträge in dem Verfahren am 1. Oktober vorlegen. Ein Urteil des Gerichtshofs wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
