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Kinderärzte für Steuern auch auf Getränke mit Süßungsmitteln

Steuern nur auf zuckerhaltige Getränke oder auch auf solche mit Süßstoff? Ein Arbeitspapier aus dem Bundesfinanzministerium hatte hier eine Diskussion ausgelöst. Für den Berufsverband der Kinderärzte ist der Fall klar.

Auch Getränke mit Süßungsmitteln als Zuckerersatz sollten aus Sicht von Kinderärzten unter die geplante Zuckersteuer fallen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), Jakob Maske, erklärte am Freitag auf Anfrage, er befürworte eine generelle und zeitnahe Einführung der Steuer auf beide Getränkesorten.

Aus Sicht der Mediziner spielen dafür zwei Faktoren eine Rolle: "Zum einen geht auch von künstlichen Süßungsmitteln eine gesundheitliche Gefahr aus: Sie sind in gewissen Maßen ebenso förderlich für Übergewicht und Adipositas." Zum anderen müsse verhindert werden, dass sich insbesondere Kinder und Jugendliche an den süßen Geschmack in ihren Getränken und Lebensmitteln gewöhnten. "Sind die Zungen einmal auf die große Süße eingestellt, werden andere Geschmäcke von wichtigen Grundnahrungsmitteln wie Obst und Gemüse eher abgelehnt. Das hat negative Auswirkungen auf die Ernährung", warnt der BVKJ.

Eine solche Steuer stellt aus Sicht des Verbandes keine staatliche Bevormundung über die Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung dar. "Vielmehr hat der Staat den Auftrag, für die Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger Sorge zu tragen und damit auch auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung hinzuwirken", betont BVKJ-Bundessprecher Jakob Maske. "Wenn die Hersteller also einer Zuckerreduzierung in ihren Getränken nicht von sich aus nachkommen, sollte der Staat handeln. Wir haben beim Joghurt gesehen, dass das ohne größere Probleme möglich ist."

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Zuckersteuer schon für das kommende Jahr. Ausgangspunkt für die aktuelle Diskussion ist ein in dieser Woche öffentlich gewordenes Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium. Es schlug vor, auch süßungsmittelhaltige Getränke in der Abgabe zu erfassen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat diesen Vorschlag inzwischen aber öffentlich zurückgenommen.