Trockenheit - Stocherkahnfahrten aus Naturschutzgründen untersagt
Das Regierungspräsidium Freiburg verbietet vorerst die bei Touristen beliebten Stocherkahnfahrten in einem riesigen Naturschutzgebiet. Wegen der extremen Trockenheit müsse man die Belastung der Gewässer reduzieren.
Freiburg (KNA) Wegen der anhaltenden Trockenheit untersagt das Regierungspräsidium Freiburg ab Donnerstag die bei Touristen beliebten Stocherkahnfahrten in einem der größten Naturschutzgebiete Baden-Württembergs. Das Naturschutzgebiet Taubergießen in den Landkreisen Emmendingen und Ortenau umfasst etwa 1.700 Hektar, das sind rund 2.380 Fußballfelder.
Das vorläufige behördliche Verbot betreffe nach privaten Bootsfahrten nun auch gewerbliche Nachenfahrten, teilte das Regierungspräsidium mit. Nachen sind die traditionellen Stocherkähne, mit denen verschiedene Anbieter Besucher durch die Auenlandschaft im Naturschutzgebiet fahren.
Die behördliche Maßnahme wird mit dem Schutz der Fische und Wasservögel begründet. "Dieser außergewöhnlich heiße und trockene Sommer stellt die Natur vor extreme Herausforderungen", betonte das Regierungspräsidium. Im Naturschutzgebiet Taubergießen seien die Pegelstände in den vergangenen Wochen weiter gesunken, während die Temperatur der Gewässer weiter angestiegen sei.
"Als Naturschutzverwaltung sehen wir uns zum Schutz des gestressten Ökosystems gezwungen, die Belastungen der Gewässer soweit wie möglich zu reduzieren", hieß es. "Deshalb werden wir nun leider auch die Nachenfahrten vorläufig aussetzen", erklärte Manuel Winterhalter-Stocker, Leiter der Umweltabteilung im Regierungspräsidium.
Den Nachenfahrern erteilte naturschutzrechtlichen Befreiungen würden befristet widerrufen. Man setze auf das Verständnis der Anbieter, zumal diese "die Attraktivität der Kahnfahrten einem intakten Naturraum verdanken". Die Veranstalter warben bislang mit den Worten: "Lassen Sie sich im Taubergießen von einer urwaldartigen Flusslandschaft und einer Vielzahl von seltenen Tieren und Pflanzen beeindrucken." In Fischerkähnen könne man die Natur hautnah erleben.
Sobald sich die Wasserstände und Temperaturen "nachhaltig erholt hätten, sollten die Verbote wieder aufgehoben werden, so das Regierungspräsidium. Seit dem 18. Juli gilt bereits ein Verbot von Fahrten mit Kanu, Kajak und Schlauchboot in der Blinden Elz und im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen. Wer gegen die Vorgaben verstößt, dem droht ein Bußgeld.
