Ökonom wirbt für Beantragen von Grundsicherung bei niedrigen Renten
Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf eine Grundsicherung, um auskömmlich zu leben. Falsche Scham sollte die Anspruchsberechtigten nicht daran hindern, die Leistung zu beantragen, meint der Ökonom Cremer.
Frankfurt/Berlin (KNA) Der Ökonom Georg Cremer hat dafür geworben, dass Menschen mit sehr geringer Rente die Grundsicherung in Anspruch nehmen sollen. Der genaue Anteil derjenigen, die die Grundsicherung nicht in Anspruch nähmen, lasse sich nicht beziffern, erklärte Cremer in einem Beitrag der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag). Schätzungen gingen aber von 30 bis 70 Prozent aus. Cremer, der lange Jahre Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes war, war auch Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission. Die Kommission stellte im Juni ihre Ergebnisse vor.
Gründe für das Nichtbeantragen der Leistung seien häufig Unkenntnis, Scham und Überforderung mit den bürokratischen Verfahren. Es gebe in erheblichem Umfang Berechtigte, die etwa befürchteten, beim Bezug ergänzender Sozialleistungen würde das Sozialamt Regress bei den Kindern nehmen. Dies könne seit 2003 aber nur bei einem Kind passieren, das ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro habe - das Einkommen des Partners bliebe unberücksichtigt.
Zudem schreckten viele zurück, weil sie meinten, dann zu einer Gruppe zu gehörten, die negativen stereotypen Bewertungen ausgesetzt sei. Gesellschaftliche Debatten, die die Grundsicherung als würdelos diskreditierten oder Leistungsempfänger pauschal abwerteten, können nach Ansicht von Cremer verdeckte Armut verfestigen. Zudem seien die Hürden, einen Antrag zu stellen, extrem hoch. Der Musterantrag umfasse 22 Seiten. Bereits die Kommission zur Sozialstaatsreform hatte deshalb angeregt, die Sozialleistungen in einem einheitlichen System zusammenzufassen.
Cremer betonte, die Bekämpfung der Altersarmut für gesetzlich versicherte Rentner sei auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Derzeit zahle aber nur ein Teil der Gesellschaft in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Eine Umverteilung innerhalb des Rentensystems wäre eher machbar, wenn sie eine Erwerbstätigenversicherung wäre, in die alle einbezahlten.
