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Meldung

Unionsfraktionschef gegen Zusatz "sexuelle Identität" im Grundgesetz

Nach dem Anschlag am Rande des Berliner CSD gab es Rufe, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um die Angabe "sexuelle Identität" zu ergänzen. Warum der neue Unionsfraktionschef das ablehnt.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat sich dagegen ausgesprochen, ein Verbot von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern. "Ich halte das nicht für notwendig. Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten", sagte Frei den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete "Diskriminierung jeglicher Art", was auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach klar bestätigt habe. "Auch wenn ich die Lage der Betroffenen nachvollziehen kann, mehr Sicherheit für queere Menschen schafft man so nicht", sagte Frei.

Mit dem englischen Wort queer bezeichnen sich Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mit gesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt. Unter ihnen sind Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung die wohl größte Gruppe.

Ende Juli war am Rande des Berliner Christopher Street Day (CSD) in Berlin ein Auto in eine Menschenmenge am Tiergarten gefahren. Dabei wurde eine Frau getötet, etwa 30 Menschen wurden teils schwer verletzt. Ein 21-jähriger deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund wurde später bei einem Polizeizugriff erschossen. Er soll in der Vergangenheit mehrfach versucht haben, sich im Ausland der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Die Bundesanwaltschaft bestätigte ein Bekennervideo auf seinem Handy.

Im Zuge dieser Gewalttat waren Rufe aufgekommen, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um die Angabe "sexuelle Identität" zu ergänzen.