Bundesgerichtshof kritisiert Ärzte-Werbesiegel von "Focus"
Der Bundesgerichtshof stärkt die Patientenrechte gegen irreführende Werbung im Gesundheitsbereich. Eine Klage gegen Ärzte-Siegel des Magazins "Focus" war erfolgreich. Die Siegel suggerierten falsche Objektivität.
Karlsruhe (KNA) Werbewirksame Auszeichnungen und Testsiegel für Ärzte unterliegen strengen Anforderungen an die Vergabe und das zugrundeliegende Testverfahren - und müssen unbedingt eine Irreführung von Patienten vermeiden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom Donnerstag hervor.
Das oberste deutsche Zivilgericht gab einer Klage des Vereins Wettbewerbszentrale statt, die sich gegen die Praxis des Burda-Verlags wandte. Das Magazin "Focus" verkauft gegen jährliche Lizenzgebühren Siegel wie "Focus Top Mediziner" oder "Focus Empfehlung" für Werbezwecke an Mediziner und Arztpraxen.
Gesundheitsbezogene Werbung müsse besonders strenge Anforderung an die "Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit" der Werbeaussage erfüllen, urteilt der Bundesgerichtshof. Dieser strenge Maßstab sei nötig, weil es um das besonders schützenswerte Gut der Gesundheit gehe und weil die Werbepraxis zeige, dass Werbemaßnahmen mit Gesundheitsbezug besonders wirksam sind.
Das Gericht betonte, entsprechende Werbesiegel dürften nicht den Anschein einer "einschränkungslosen Aussagekraft" erwecken, sondern müssten deutlich machen, auf welcher Grundlage sie vergeben wurden und mit welchen Einschränkungen der Aussagekraft zu rechnen ist.
Im konkreten Streitfall geht es um Werbesiegel, die das Magazin "Focus" auf der Basis seiner jährlich erscheinenden Ärzteliste den entsprechenden Medizinern und Praxen gegen eine Lizenzgebühr für deren Werbung anbietet.
Der Bundesgerichtshof stellte die Veröffentlichung entsprechender Listen nicht in Frage. Das Gericht kritisiert aber das Geschäft mit den Siegeln. Denn beispielsweise machten die Auszeichnungen nicht klar, dass das Ranking "wesentlich" von Eigenangaben der Ärzte und Praxen abhänge und nicht nur das Ergebnis von Patientenerfahrungen oder unabhängigen Bewertungen ist.
Die Test-Logos enthielten eine "einschränkungslose, verallgemeinerte Qualitätsauszeichnung zugunsten der so benannten Ärzte und lassen nicht erkennen, auf Grundlage welcher Kriterien das Testurteil zustande gekommen ist und auf wessen subjektiven Einschätzungen es beruht", kritisiert der BGH. Es bestehe daher die Gefahr, dass die Auszeichnungen beim Verbraucher eine "so nicht gerechtfertigte fachliche Autorität beanspruchen".
Konkret wies der Bundesgerichtshof den Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Burda-Verlag wieder an die Vorinstanz zurück, an das Oberlandesgericht München. Es hatte zunächst zugunsten von "Focus" entschieden. Der BGH hob dieses Urteil auf; es muss nun neu verhandelt werden.
