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Mietvertragsklausel in Israel: Bei Ankunft des Messias wird geräumt

Eine ungewöhnliche Klausel ziert viele israelische Mietverträge strengreligiös-jüdischer, ausländischer Vermieter: Kommt der Messias, muss der Mieter schnell raus - damit der Vermieter selbst einziehen kann.

Viele strengreligiöse US-amerikanische Juden investieren in Immobilien in Israel, die sie vermieten. Um nach der Ankunft des Messias selbst das Wohneigentum bewohnen zu können, fügen sie in den Mietverträgen eine Sonderklausel ein, wie die hebräischsprachige israelische Wirtschaftszeitung "The Marker" am Freitag berichtete. Kommt der Messias, verpflichtet sich der Mieter, die Wohnung auf Wunsch des Vermieters kurzfristig zu räumen.

Die Messias-Klausel in Mietverträgen, die unterschiedlich kurze Kündigungsfristen umfassen kann, soll sicherstellen, dass der im Ausland lebende Eigentümer bei der Ankunft des Messias schnell in den Besitz seiner Wohnung kommen könne, erklärten auf Auslandskunden spezialisierte Maklerbüros in Jerusalem das Phänomen gegenüber der Zeitung. Diese sähen in dem Kauf von Wohneigentum in Israel nicht nur eine finanzielle Investition, sondern einen Ausdruck des Glaubens. Entsprechend sei die Messias-Klausel weniger praktisch als viel mehr als Glaubensbekenntnis zu verstehen.

Die Nachfrage nach der Aufnahme einer Messias-Klausel in Verträge hat laut Bericht vor allem bei ultraorthodoxen US-amerikanischen Käufern und Vermietern in den vergangenen zwei Jahren zugenommen. Ungeklärt ist laut dem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt Jakob Epstein hingegen, wer die Ankunft des Messias rechtsgültig feststellt und damit die Räumungsfrist auslöst.