Beauftragte Claus: Fünf Bundesländer ohne Schutzkonzepte für Schulen
Schutzkonzepte können helfen, Missbrauch zu verhindern und richtig zu agieren, falls sich etwa an Schulen Vorfälle ereignet haben. Nach wie vor sind sie nicht an allen Schulen verpflichtend.
Berlin (KNA) Nach Angaben der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, sind in fünf Bundesländern nach wie vor keine Schutzkonzepte an Schulen verpflichtend. Das sei in Bremen, Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen der Fall, sagte Claus der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.
Zugleich betonte sie, Schutzkonzepte müssten umgesetzt und gelebt werden. Die Gefahr sei groß, dass sie in Aktenordnern verschwinden. "Wir merken immer wieder, dass es an Handlungskompetenz und an Möglichkeiten einer Qualitätssicherung fehlt", so Claus. "In Schulen sollte es gang und gäbe sein, dass man bei Kollegen nachfragt, wenn einen etwas stutzig macht, etwa wenn ein Lehrer auffällig oft mit einer Schülerin spricht und sich anbietet, bei Problemen zu helfen." Das müsse man lernen, so Claus.
Weiter sprach sich Claus für eine Heraufsetzung des Schutzalters aus, das derzeit bei 14 Jahren liegt. In einem Missbrauchsfall waren die Schülerinnen zur mutmaßlichen Tatzeit zwischen 15 und 17 Jahren alt. Der rechtliche Schutz sei in anderen Ländern sehr viel differenzierter geregelt. Teilweise sei das Schutzalter höher, es werde aber auch auf den Altersunterschied zwischen Betroffenem und mutmaßlichen Täter geschaut.
