Papst erlässt neue Regeln für seine Anti-Missbrauchs-Kommission
Seit mehr als zehn Jahren kümmert sich die päpstliche Kinderschutzkommission um Aufklärung und Missbrauchsprävention in der Kirche. Doch ihre Rolle war nicht überall klar definiert. Nun wurde präzisiert.
Vatikanstadt (KNA) Papst Leo XIV. hat den kirchlichen Missbrauchsschutz neu geregelt. Am 13. Juni veröffentlichte der Vatikan überarbeitete Statuten für die 2014 von Papst Franziskus gegründete Kinderschutzkommission. Sie klären die Struktur des Gremiums sowie seine Rolle innerhalb der römischen Kurie und bei der Umsetzung von weltweiten Schutzmaßnahmen in der katholischen Kirche. Die neue Satzung gilt für einen Probezeitraum von drei Jahren.
Gemäß den neuen Statuten nimmt die Kommission eine beratende Rolle ein: Sie berichtet direkt an den Papst und legt ihm Empfehlungen für mögliche Schutzmaßnahmen vor. Mit den Vatikanbehörden arbeitet sie in einschlägigen Angelegenheiten zusammen, hat aber keine leitende Funktion. Um Empfehlungen an die Behördenleiter abzugeben, bedarf es der Zustimmung des Staatssekretariats.
Kirchliche Einrichtungen weltweit unterstützt das Gremium bei der (Weiter-)Entwicklung von Schutz- und Meldesystemen. Den unter Papst Franziskus eingeführten Jahresbericht über die Aufarbeitungs- und Präventionsmaßnahmen in den Ortskirchen soll die Kommission weiterhin erstellen.
Die neue Satzung klärt darüber hinaus die Zusammenarbeit mit der vatikanischen Glaubensbehörde, an die die Kommission seit 2022 angegliedert ist. Demnach können beide Informationen austauschen, etwa allgemeine Daten zu kirchlichen Schutzmaßnahmen. Zudem sollen sie bei der Förderung der Schutz- und Präventionsstandards in den Ortskirchen kooperieren.
Präsident und Sekretär des Gremiums sind Mitglieder im Glaubensdikasterium. Dessen Leiter, zurzeit Kardinal Víctor Fernández, ernennt Beobachter für die Vollversammlung der Kommission, die zwei Mal im Jahr stattfindet.
