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Meldung

161 inhaftierte Schwarzfahrer freigekauft - Debatte dauert an

Wer kein Ticket hat, kann in Deutschland ins Gefängnis kommen. Die Kampagne Freiheitsfonds hat nun 161 Betroffene freigekauft - und setzt sich weiterhin für bundesweite Reformen ein.

Die Kampagne Freiheitsfonds hat am Freitag 161 Menschen freigekauft, die bundesweit wegen wiederholten Fahrens ohne gültiges Ticket in Haft sitzen. Die Organisation zahlt anstelle der Betroffenen ihre Geldstrafen, um Freiheitsstrafen zu verhindern.

Die Initiative fordert die Bundesländer via Bundesratsinitiative auf, den Paragrafen 265a abzuschaffen: Er stellt das Erschleichen von Leistungen unter Strafe, also auch Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein. Er sieht Geldstrafen und bis zu einjährige Freiheitsstrafen vor. Jährlich kommen laut Freiheitsfonds rund 9.000 Menschen in Deutschland auf dieser Grundlage in Haft.

Der Paragraf 265a ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft ermittelt nur, wenn ein Strafantrag eingeht. Städte können ihren kommunalen Verkehrsbetrieben untersagen, Anträge zu stellen, sagt Leonard Ihßen, Sprecher der Kampagne. Dadurch hätten bisher 14 Großstädte in Deutschland die Strafverfolgung eingestellt; Hamburg bereite sich darauf derzeit vor. "Die Bestrebungen der Städte zeigen den riesigen Handlungsdruck", so Ihßen.

Am Nachmittag plant die Initiative, der Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina, eine Petition zu ihrem Anliegen zu übergeben. Die Konferenz tagt derzeit in der Hansestadt.

Umfragen des Meinungsforschungsinstituts infratest dimap zeigen, dass zwei Drittel der Deutschen eine Reform befürworten. Die Zustimmung erstreckt sich demnach über die Anhänger aller Parteien.

Schwarzfahren als Straftat wurde 1935 von den Nationalsozialisten eingeführt und besteht in leicht veränderter Form bis heute fort. Fahren ohne Ticket wird dadurch härter bestraft als Parken ohne Parkschein. Dafür kann niemand ins Gefängnis kommen; es bleibt immer bei 40 Euro.

Gegen die Abschaffung des Paragrafen 265a ist der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Er erklärt: Schwarzfahren müsse eine Straftat bleiben, um Personal bei Ticketkontrollen zu schützen und das Recht durchzusetzen. Zudem würden sich hin und wieder gesuchte Täter unter Schwarzfahrern finden.