Erbrechtler: Angehörige vor "digitalem Rätsel" bewahren
E-Mails, Social-Media-Profile, Streaming-Abos, Onlinebanking, in der Cloud gespeicherte Fotos und Dokumente - heute ist fast jeder digital unterwegs. Das bereitet im Todesfall Hinterbliebenen oft große Probleme.
Köln (KNA) Bedeutende Familienfotos, die Rezeptesammlung von Oma oder auch Millionenwerte in Kryptowährung - das alles kann ohne Regelungen zum digitalen Nachlass unwiederbringlich verloren sein. Zwei Drittel aller Menschen hierzulande hätten diesbezüglich bislang "überhaupt nichts unternommen", erklärte der Kölner Erbrechtler Karsten Stickeler bei einer Online-Veranstaltung der Caritas-Stiftung am Mittwochabend. Dabei gehen laut dem Rechtsanwalt digitale Verträge, Konten und Inhalte auf die Erben über. Für die Hinterbliebenen könne das schnell zur Belastung werden.
Ohne eine Übersicht über Pins und Passwörter stehen Nachkommen laut Stickeler vor einem "digitalen Rätsel". Auch bei einem Unfall oder schwerer Erkrankung fänden sich Angehörige durch Login-Bildschirme und Zwei-Faktor-Authentifizierung sonst buchstäblich "vor verschlossenen Türen". Die engste Vertrautheit schütze nicht vor dem digitalen Ausschluss, stellte der Jurist klar. "Wer kennt schon die Zugangsdaten des Partners oder der Eltern?"
Stickeler rät deshalb jedem, rechtzeitig eine digitale Nachlassverfügung zu erstellen. Diese sollte unter anderem eine Liste aller Bank- und Onlinekonten, Social-Media-Accounts und Streamingabos mit allen relevanten Zugangsdaten enthalten. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht und einem Testament sei dafür auch kein Notar nötig. Vor allem sollten einer Vertrauensperson das Passwort für den E-Mail-Zugang und die Pin fürs Smartphone bekannt sein.
Bei einem Pin-geschützten Smartphone seien sonst alle Kontakte, Fotos und Apps unzugänglich. Auch ein PayPal-Konto kann laut Stickeler nicht geschlossen werden, kostenpflichtige Streaming-Abos laufen unbemerkt weiter, Familienerinnerungen sind ohne Zugangsdaten unerreichbar in einem Online-Speicher.
Um ein Gefühl für die komplexe Materie zu bekommen, rät Stichler zu einem Gedankenspiel: Wie viele Onlinekonten habe ich? Bei wie vielen Streamingdiensten, Onlinehändlern, und Foren bin ich aktiv oder aktiv gewesen? Aus Beobachtung des Erbrechtlers komme da einiges zusammen, denn: "Menschen verfügen heute im Schnitt über 80 bis 200 Onlinekonten, davon viele längst vergessen".
