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UN: Bewegungsfreiheit für Palästinenser weiter eingeschränkt

Palästinenser in den besetzten Gebieten brauchen Geduld. Mehr Bewegungshindernisse denn je erschweren die Fortbewegung, wie die UN-Stelle OCHA dokumentiert. Sie mahnt Israel zur Einhaltung des Völkerrechts.

Checkpoints, Barrieren, Straßensperren: Die Bewegungsfreiheit für Palästinenser in den besetzten palästinensischen Gebieten und Ostjerusalem ist so eingeschränkt wie seit Jahrzehnten nicht. Mit 925 Bewegungshindernissen lag die Zahl der Behinderungen Ende 2025 um 43 Prozent über dem 20-Jahres-Durchschnitt, wie aus einer jüngsten Veröffentlichung des UN-Amtes für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) hervorgeht.

OCHA erinnert Israel an seine völkerrechtliche Verpflichtung als Besatzungsmacht, die Freizügigkeit der Palästinenser innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete zu gewährleisten. Ausnahmen seien nur aus zwingenden Sicherheitsgründen und nur als Reaktion auf konkrete Sicherheitsbedrohungen zulässig.

In den 20 Jahren davor lag die Zahl der Bewegungshindernisse laut OCHA bei durchschnittlich 647; darunter permanent oder zeitweise besetzte Kontrollpunkte, Schranken, Erdwälle und Straßensperren. In etwa 2.000 Fällen sei es 2025 zu Zwischenfällen beim Zugang zum Westjordanland gekommen, darunter längere Verzögerungen, Schließung von Checkpoints oder des Zugangs zu palästinensischen landwirtschaftlichen Flächen.

In 233 Fällen gab es demnach Angriffe auf das palästinensische Gesundheitssystem, darunter eine Blockade von Krankenwagen, so die UN-Organisation unter Verweis auf Zahlen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Das UN-Büro dokumentiert einen Anstieg der Hindernisse seit Anfang 2023; allein im vergangenen Jahr wurden demnach mindestens 120 neue Straßenschranken errichtet.

Eine deutliche Zunahme sei bei Checkpoints und Straßenbarrieren zu verzeichnen. Mindestens die Hälfte schränke den Zugang zwischen palästinensischen Orten und den Hauptstraßen durch das besetzte Westjordanland ganz oder teilweise ein. Darunter blockierten etwa ein Viertel (121 Hindernisse) den Zugang zur wichtigsten Nord-Süd-Verkehrsachse, der Straße 60.

Als schwerstwiegende Einschränkung bezeichnet OCHA die von Israel errichtete Sperranlage zu den palästinensischen Gebieten. Diese sei nur an 3 von insgesamt 13 Checkpoints für Palästinenser durchlässig. Entsprechende Passiergenehmigungen seien für Palästinenser schwer zu erhalten; die meisten der bestehenden Genehmigungen seien nach den Hamas-Attacken vom 7. Oktober 2023 widerrufen oder ausgesetzt worden.

Besonders von den Einschränkungen der Bewegungsfreiheit betroffen ist laut OCHA die Stadt Hebron. Rund 30 Kilometer südlich von Jerusalem gelegen, ist sie mit rund 200.000 Einwohnern die größte palästinensische Stadt im Westjordanland. Gleichzeitig leben dort rund 850 jüdische Siedler, die durch rund 650 israelische Soldaten geschützt werden.

Seit den Oslo-Abkommen ist Hebron in zwei Zonen geteilt: H1 mit rund 166.000 Palästinensern sowie 80 Prozent der Stadtfläche unterstehen der Kontrolle der Palästinensischen Autonomiebehörde; H2 wird durch Israel kontrolliert. Laut OCHA dürfen seit dem 7. Oktober 2023 nur noch registrierte palästinensische Einwohner das Gebiet betreten, und zwar ausschließlich über drei Kontrollpunkte, die zwischen 7.00 Uhr morgens und 20.00 Uhr abends geöffnet sind.

In H2 liegt neben der Altstadt auch die Höhle Machpela, die in eine Synagoge und eine Moschee aufgeteilt ist. Die als Grablege der drei biblischen Erzväter Abraham, Isaak und Jakob sowie ihrer Frauen Sara, Rebekka und Lea verehrte Stätte zählt zu den heiligsten Stätten des Judentums, wird aber auch von Muslimen und Christen verehrt.