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Hubig: Schwarzfahren entkriminalisieren und Justiz entlasten

Es klingt nach einer Lappalie: Doch Schwarzfahrer können sogar im Gefängnis landen, wenn sie erwischt werden und ihre Geldstrafe nicht zahlen. Jetzt hat Bundesjustizministerin Hubig Argumente für eine Änderung.

Wer ohne gültige Fahrkarte Bus oder Straßenbahn fährt, dem droht künftig womöglich keine strafrechtliche Verfolgung mehr. Für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens sprächen gute Gründe, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Die bisherige Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen stelle die Sinnhaftigkeit der aktuellen Gesetzgebung infrage.

"Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?", fragte die Politikerin weiter. Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist laut Strafgesetzbuch eine Straftat. Im Jahr 2024 gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik mehr als 144.000 Fälle.

Mit einer Änderung können nach Ansicht der Bundesjustizministerin außerdem die Behörden entlastet werden. "Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten", so Hubig. Sie erinnerte an die Vereinbarung der schwarz-roten Koalition, das Strafrecht zu modernisieren. "Die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens" müsse dabei kritisch geprüft werden.