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Patientenschützer will zügiges Verbot der kommerziellen Sterbehilfe

Wie umgehen mit kommerzieller Sterbehilfe? Zwar kippte Karlsruhe ein Gesetz zum Verbot von Anbietern, verlangte aber vom Bundestag einen rechtlichen Rahmen. Bislang gibt es darüber keine Einigung.

Patientenschützer Eugen Brysch fordert die Bundesregierung auf, kommerzielle Sterbehilfe zu verbieten. "Immer mehr Sterbehilfe-Anbieter drängen auf den Markt", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz der "Rheinischen Post". Selbst Bestatter und Ärzte täten sich zusammen und stiegen in das Geschäftsmodell der organisierten bezahlten Selbsttötung ein. Es gebe eine starke Zunahme der Angebote. Schon jetzt würden mindestens 1.300 organisierte assistierte Suizide pro Jahr gezählt. Die Dunkelziffer dürfte aber höher sein, da selbst Einzelunternehmer aktiv seien.

Brysch rief den Bundestag zum Handeln auf. Profit müsse verboten werden. Ebenso müsse das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Blick genommen werden. Er müsse zweifelsfrei sicherstellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht werde und die Entscheidung ohne Einfluss sowie Druck seitens Dritter zustande komme. Eine gesetzliche Regelung aus der Mitte des Parlaments sei überfällig.

Derzeit gibt es eine Diskussion vor allem darüber, wie Sterbehilfevereine oder Ärzte zu beurteilen sind, die Suizidbeihilfe kommerziell oder organisiert und wiederholt anbieten. Ein vom Bundestag verabschiedetes Verbot solcher Vereine kippte das Bundesverfassungsgericht und ließ damit grundsätzlich die Tätigkeit von Sterbehilfevereinen zu.

Zugleich forderte es die Politik auf, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der einerseits das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ermöglicht, andererseits aber verhindert, dass alte und schwerkranke Menschen zum Suizid gedrängt werden, weil sie als Last empfunden werden. Bislang konnte sich der Bundestag nicht auf einen Gesetzentwurf verständigen.