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Bundestag will Lebendorganspenden erleichtern

In Deutschland gibt es viel zu wenige Organspenden. Eine Möglichkeit, das Problem zu entschärfen, ist die Förderung der Lebendorganspende. Der Bundestag will sie heute erleichtern.

Lebendorganspenden in Deutschland sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag will heute eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes beschließen. 2025 gab es 672 Nierenspenden von lebenden Personen. Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, begrüßte den Vorstoß ausdrücklich. "Das lässt mich hoffen, dass in absehbarer Zeit mehr Transplantationen vorgenommen werden können, um Menschenleben zu retten."

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Lebendnierenspenden in Zukunft nicht nur im engen persönlichen Umfeld durchgeführt werden können, sondern auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren über Kreuz ermöglicht werden. Damit würde der Kreis der Organspenderinnen und -spender sowie der Organempfängerinnen und -empfänger erweitert.

Auch soll ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland eingerichtet werden. Zudem wird die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person ermöglicht. Darüber hinaus soll der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz aufgehoben werden: Eine Lebendspende ist bislang nur erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Organentnahme kein geeignetes postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht.

Bislang muss nach deutschem Recht eine lebendspendende Person nicht nur biologisch kompatibel mit dem Kranken sein. Eine Lebendspende ist auch nur zulässig, wenn sich beide Personen nahestehen. Das gilt beispielsweise bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, Verlobten, Lebenspartnern und Personen, die sich offensichtlich in persönlicher Verbundenheit nahe sind.

Laut Gesetzentwurf will die Bundesregierung außerdem den Schutz der Spender weiter stärken. Mögliche Spender müssen vor einer Transplantation eine verpflichtende und unabhängige psychosoziale Beratung erhalten. Ebenso ist die individuelle Betreuung der Betroffenen im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess verpflichtend vorgesehen. Wer einer anderen Person eine Niere spendet und dann im weiteren Lebensverlauf selbst eine Nierentransplantation benötigt, soll zudem bevorzugt behandelt werden. Näheres soll in den Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt werden.