Opfer häuslicher Gewalt sollen leichter aus Mietverträgen rauskommen
Bei Gewalt unter Partnern stellt eine gemeinsame Wohnung ein Problem dar. Betroffene müssen eine Kündigung des Mietvertrags mitunter in einem eigenen Verfahren einklagen. Die Bundesländer wollen, dass sich das ändert.
Berlin (KNA) Betroffene von häuslicher Gewalt sollen nach dem Willen der Bundesländer künftig schneller aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter herauskommen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte der Bundesrat am Freitag auf den Weg. Opfer häuslicher Gewalt hätten zwar bereits einen Anspruch darauf, eine bislang gemeinsam bewohnte Wohnung allein zu nutzen. Das sei jedoch häufig weder gewünscht noch zumutbar, da dieser Schritt die Gefahr erneuter Gewalt erhöhen könnte, hieß es zur Begründung.
Das Problem: In der Regel müssen alle Mieter einer Kündigung des Mietvertrags zustimmen. Verweigert ein gewalttätiger Partner seine Zustimmung, bleibe dem Opfer bislang nur der Weg über ein eigenes Gerichtsverfahren. Die Länder schlagen daher vor, Betroffenen bereits im sogenannten Gewaltschutzverfahren die Möglichkeit einzuräumen, die Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Wohnung einzuklagen. Ein zusätzliches Gerichtsverfahren wäre dann nicht mehr nötig.
Zunächst kann sich nun die Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf positionieren. Danach ist der Bundestag am Zug. Allerdings gibt es keine Fristen, wann er sich mit der Initiative der Länder beschäftigen muss.
