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Meldung

Neue Runde im Rechtsstreit um Abtreibungen an christlicher Klinik

Ein Arzt geht gegen seine Klinik in die nächste Instanz. Hintergrund ist eine Dienstanweisung, die Abtreibungen fast komplett untersagt. Am 5. Februar wird der Fall erneut verhandelt.

Die Klage des Mediziners Joachim Volz gegen das christliche Klinikum in Lippstadt geht in die nächste Instanz. Nachdem das Arbeitsgericht Hamm seine Klage gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch die Klinik im August abgewiesen hatte, legte Volz Berufung ein. Nun wird der Rechtsstreit am 5. Februar vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandelt, wie eine Sprecherin am Mittwoch bestätigte.

Streitpunkt ist eine Dienstanweisung, die Volz Schwangerschaftsabbrüche im "Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus" untersagt - außer wenn Leib und Leben der Mutter bedroht sind. Zudem wurde ihm verboten, Abbrüche im Rahmen seiner Nebentätigkeit in einer Bielefelder Privatpraxis vorzunehmen. Die Maßnahmen ergingen nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital. Das Gericht sieht in den Vorgaben eine rechtmäßige Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.

Der Arzt kündigte an, durch die Instanzen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. "Ich wehre mich dagegen, dass Kirchen bestimmen sollen, welche medizinische Versorgung Schwangere in ihrem Krankenhaus bekommen", erklärte er. Um Unterstützung für seine Sache wirbt der Mediziner auch außerhalb des Gerichtssaals. Seine Online-Petition "Ich bin Arzt und meine Hilfe ist keine Sünde" unterzeichneten bislang fast 300.000 Menschen.

Das Klinikum verwies auf das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Ein konfessionell gebundener Träger dürfe auch einem Chefarzt verbindliche Vorgaben zu Behandlungsmöglichkeiten machen. Zudem würden Schwangere auch weiterhin bei einem Abbruch nicht alleine gelassen, sondern beraten und an Spezialisten verwiesen.