Haftbarkeit von X für Hass-Kommentare - Gericht weist Berufung zurück
Ist die Plattform X für antisemitische Kommentare haftbar? Zwei Frauen wollen das einklagen und verloren den Prozess 2024. Jetzt wurde auch ihre Berufung zurückgewiesen, weil Deutschland nicht zuständig sei.
Berlin (KNA) Die Plattform X (ehemals Twitter) ist in Deutschland vorerst nicht für die Verbreitung von Hass-Kommentaren haftbar. Das Kammergericht Berlin hat am Donnerstag eine Berufung im sogenannten Twitter Trail zurückgewiesen. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, liegt die juristische Zuständigkeit nicht in Deutschland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof dagegen eingelegt werden.
Konkret ging es um die Frage, ob die Plattform X, deren Firmensitz in Irland liegt, die Verbreitung von sechs verschiedenen Postings stoppen müsse, die nach Auffassung der Kläger antisemitisch und volksverhetzend sind. Geklagt hatten Josephine Ballon, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Organisation HateAid, und Avital Grinberg, ehemalige Präsidentin der Europäischen Union Jüdischer Studierender (EUJS).
Im Juni 2024 hatte das Landgericht Berlin in erster Instanz die Klage abgewiesen. Die Kammer hatte die internationale Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts nicht als gegeben erachtet. Die Klägerinnen seien nach Auffassung des Gerichts keine Verbraucherinnen. Sie nutzten die Plattform für gewerbliche Zwecke und erfüllten so nicht die Voraussetzung, um auf europäischer Grundlage gegen die in Irland ansässige Plattform vorzugehen. Dieser Einschätzung folgte das Kammergericht nun weitestgehend.