Gericht: Kruzifix in bayerischem Gymnasium verletzt Glaubensfreiheit
Hätte ein bayerisches staatliches Gymnasium auf Wunsch von Schülerinnen ein großes Kruzifix abhängen müssen? Ja, sagt ein Gericht. In einem anderen Punkt bekamen die Klägerinnen aber nicht recht.
München (KNA) Ein staatliches Gymnasium in Bayern hätte ein großes Kruzifix im Eingangsbereich des Gebäudes entfernen müssen: Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatten ehemalige Schülerinnen, die während ihrer Schulzeit beantragt hatten, das Objekt entfernen zu lassen. Die Schule war dem nicht nachgekommen, woraufhin die Klägerinnen sich zunächst erfolglos an das Verwaltungsgericht München gewandt hatten.
Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof ist die Konfrontation mit dem Kruzifix ein "Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit". Diese meint die Freiheit, keinen bestimmten Glauben zu haben. "Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert", heißt es in der Mitteilung. Das Kruzifix in der Größe von 1,50 Metern sei an einer sehr exponierten Stelle angebracht gewesen und habe den Leichnam Jesu Christi figurenhaft dargestellt.
Die Schülerinnen hatten zudem dagegen geklagt, während der Schulgottesdienste an einem verpflichtenden Alternativunterricht teilnehmen zu müssen, sofern sie den Gottesdienst nicht besuchten. Dazu entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass der Besuch von Gottesdiensten zwar nicht vorgeschrieben werden könne. Allerdings könne man daraus keinen Anspruch ableiten, für diese Zeit vom Unterricht befreit zu werden. Durch die Teilnahme am Alternativunterricht, der sich zum Beispiel mit allgemeinen Themen aus dem Fach Ethik befasse, werde eine Gleichbehandlung aller sichergestellt.
Nach Angaben des Gerichts wurde keine Revision zugelassen. Dagegen könne innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist in Grund-, Mittel- und Förderschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen. Für Gymnasien gibt es eine solche Regelung nicht, worauf auch der Verwaltungsgerichtshof in seiner Mitteilung aufmerksam macht.
Das Kreuz, ursprünglich ein antikes Folter- und Hinrichtungsinstrument, ist ein Erkennungszeichen von Christen weltweit. Eine bildliche Darstellung von Jesus Christus am Kreuz bezeichnet man als Kruzifix.