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Reform soll Rechte leiblicher Väter stärken - Entwurf vorgelegt

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung verpflichtet. Damit sollen die Rechte leiblicher Väter gestärkt werden. Die Bundesregierung geht nun die Umsetzung an.

Die Rechte leiblicher Väter gegenüber rechtlichen Vätern sollen gestärkt werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium am Freitag einen ersten Entwurf für eine Reform an Länder und Verbände geschickt; sie können nun Stellung nehmen. Einen entsprechenden Auftrag hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber 2024 erteilt. Danach soll die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der der Mutter und des rechtlichen Vaters stärker berücksichtigt werden.

Vor Gericht wächst die Zahl von Verfahren, in denen Männer um ihre rechtliche Vaterschaft kämpfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zur Begründung seiner Entscheidung angeführt, das Elterngrundrecht werde im Familienrecht nicht ausreichend berücksichtigt. Leibliche Väter hätten derzeit keine Chance auf eine rechtliche Vaterschaft, wenn diese bereits von einem neuen Partner der Mutter übernommen wurde und dieser in einer "sozial-familiären Beziehung" zum Kind stehe.