Ab zwei Geschwister: Jedes vierte Kind lebt in kinderreicher Familie
Drei Kinder, zwei Eltern, ein Haushalt - kinderreiche Familien sind in Deutschland weiter verbreitet als viele glauben. Dabei spielt auch die Zuwanderung eine wichtige Rolle.
Wiesbaden (KNA) In Deutschland lebt mehr als jedes vierte Kind (26 Prozent) in einer kinderreichen Familie mit zwei oder mehr Geschwistern. Wie aus den am Montag vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichten Zahlen hervorgeht, lebten im letzten Jahr 18 Prozent der Kinder mit zwei Geschwistern in einem Haushalt und 8 Prozent mit drei oder mehr Geschwistern. Rund 30 Prozent lebten 2024 als Einzelkinder und 44 Prozent mit einer Schwester oder einem Bruder.
Bezogen auf die Zahl aller Familien in Deutschland betrug der Anteil der kinderreichen Familien 13 Prozent. Unter Familien mit Einwanderungsgeschichte hatten 19 Prozent drei Kinder oder mehr, ohne Einwanderungsgeschichte waren es nur 10 Prozent. Außerdem waren kinderreiche Familien in den westlichen Bundesländern mit rund 13 Prozent etwas häufiger als in den östlichen Ländern mit 11 Prozent. Der Anteil an kinderreichen Familien war zudem bei Familien mit zwei Elternteilen (15 Prozent) höher als bei Alleinerziehenden (8 Prozent).
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich diese Anteile kaum verändert. So lebten schon im Jahr 1996 rund 31 Prozent der Kinder ohne Geschwister, 44 Prozent mit einem Geschwisterkind und 25 Prozent in kinderreichen Familien. Dabei war der Anteil von Kindern in kinderreichen Familien von 1996 bis 2015 zunächst leicht auf 23 Prozent zurückgegangen, um dann bis zum Jahr 2024 wieder auf 26 Prozent anzusteigen. Hintergrund dafür "dürfte vor allem die Zuwanderung in den Jahren ab 2015 sein", so das Amt.
Die Zahlen basieren nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf dem Mikrozensus, für den jährlich rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Als Familie erfasst werden dabei alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies umfasst verheiratete und unverheiratete Paare sowie alleinerziehende Mütter und Väter sowie neben leiblichen Kindern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Kinder, die aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, werden nicht berücksichtigt. Auch Kinder, die noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen oder in einer Partnerschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern gelten als eigene Familie.