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Meldung

Patientenschützer: Frankreichs Weg zur Sterbehilfe muss wachrütteln

Frankreichs Parlament hat einem Gesetzentwurf in erster Lesung zugestimmt, der den Weg zu aktiver Sterbehilfe ebnen soll. Kann das auch in Deutschland anstehen? Patientenschützer warnen und rufen zu Wachsamkeit auf.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert die Entscheidung des französischen Parlaments, den Weg zu aktiver Sterbehilfe freizumachen. Denn dieses Angebot ermögliche eben nicht mehr Selbstbestimmung, sagte Vorstand Eugen Brysch am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Vielmehr sei es "eine Kapitulation", anstatt würdiges Sterben durch Begleitung bis zum Tod möglich zu machen, fügte er hinzu: "Ohne Zweifel ist das eine billige Lösung. In Deutschland muss das aufrütteln. Wechselnde Mehrheiten zum Machterhalt führen ins ethische Abseits."

Staatspräsident Emmanuel Macron sei ein Mann ohne Mehrheit in der Nationalversammlung, ergänzte Brysch: "Das hindert ihn nicht populistischen Forderungen nachzugehen."

In Frankreich könnte aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Menschen demnächst erlaubt sein. Die Nationalversammlung in Paris stimmte am Dienstagabend in erster Lesung mit 305 zu 199 Stimmen einem umstrittenen Gesetzentwurf zu. Darin geht es um ein Recht auf Sterbehilfe unter bestimmten strengen Auflagen für sterbenskranke Menschen, die bei vollem Bewusstsein sind. Ein zweiter Text zum Ausbau der Palliativpflege wurde einstimmig verabschiedet. Das Ganze geht jetzt in den Senat, der die Entwürfe aber auch wieder an die Nationalversammlung zurückgeben kann.

Der Gesetzentwurf soll zum einen Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente gestatten. Wenn der körperliche Zustand es den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich aber auch von einer Person ihrer Wahl helfen lassen können.

Die Liberalisierung von Sterbehilfe ist in Frankreich sehr umstritten. Neben konservativen Abgeordneten äußerte auch die katholische Kirche Kritik. In einer Erklärung im Vorfeld hatten die Bischöfe alle Katholikinnen und Katholiken aufgefordert, sich gegen das Gesetz einzusetzen: "Töten kann nicht die Wahl der Brüderlichkeit oder der Würde sein. Es ist die Wahl von Verlassenheit und Verweigerung der Hilfe bis zum Ende."

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid aber erlaubt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen. Bemühungen des Bundestages, einen rechtlichen Rahmen für freiverantwortliche Suizide mit Beratungspflichten und zeitlichen Fristen zu schaffen, sind bislang gescheitert.