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Verfahren gegen Kardinal Woelki mit Geldauflage eingestellt

Keine Anklage einen Tag vor dem Konklave: Die Justiz ermittelt nicht weiter gegen Kardinal Woelki in Köln - jedoch auferlegt sie ihm eine Geldzahlung. Der Erzbischof ist froh, dass es ein Ende hat.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki muss sich keiner Anklage der Staatsanwaltschaft Köln stellen. Das Verfahren wurde teils mangels hinreichenden Tatverdachts und teils vorläufig gegen Auferlegung einer Geldzahlung von 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit, einen Tag vor Beginn des Konklaves in Rom. Sie hat seit November 2022 gegen den Erzbischof ermittelt - zunächst wegen möglicher falscher eidesstattlicher Versicherungen und dann zusätzlich wegen des Verdachts auf Meineid.

Kardinal Woelki sagte laut Mitteilung des Erzbistum Köln, er sei froh und dankbar, dass es zu einem Schlusspunkt gekommen sei. "Jetzt können wir uns mit ganzer Kraft den herausfordernden Zukunftsaufgaben widmen", betonte der Erzbischof, der derzeit wegen der Papstwahl im Vatikan ist. Er wolle gemeinsam mit den vielen Engagierten im Erzbistum neue Erfahrungsorte des Glaubens schaffen und wieder mehr Menschen für Christus und das Evangelium gewinnen.

Die Staatsanwaltschaft teilte zum Verfahren mit, dass nach dem Ergebnis der Ermittlungen der hinreichende Verdacht besteht, dass Woelki in presserechtlichen Zivilverfahren vor dem Landgericht Köln am 4. August 2022 fahrlässig eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben sowie am 28. März 2023 vor dem Kölner Landgericht einen fahrlässigen Falscheid abgelegt hat. Hinsichtlich zweier weiterer eidesstattlicher Versicherungen vom 6. und 12. Mai war laut Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht dagegen nicht zu begründen.