Ethikratsvorsitzender: Bundesländer bei Suizidprävention gefragt
In der Suizidprävention soll es bundesweite gesetzliche Regelungen geben. Das ist das späte Ziel der noch amtierenden Regierung. Aber auch die Länder stehen in der Pflicht, mahnt der Ethikratsvorsitzende Frister.
Berlin (KNA) Bei der Suizidprävention sind aus Sicht des Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, die Bundesländer gefragt. "Insbesondere bei der notwendigen dauerhaften und verlässlichen Finanzierung der Maßnahmen zur Suizidprävention, aber auch bei anderen Maßnahmen wie zum Beispiel der Verwirklichung suizidpräventiver baulicher Maßnahmen an Brücken oder auf Hochhäusern stehen die Länder mit in der Pflicht", sagte der Rechtswissenschaftler am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.
Der vorliegende Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention sei somit begrüßenswert, aber damit sei es nicht getan. Zumal es nicht mehr möglich sei, dieses Gesetz in den verbleibenden Wochen bis zur Neuwahl zu verabschieden, so Frister weiter. Es könne aber "als Ausgangspunkt genommen werden, um das Vorhaben einer gesetzlichen Verankerung und Stärkung der Suizidprävention in der kommenden Legislaturperiode zügig zu verwirklichen".
Der Gesetzentwurf zur Suizidprävention liegt seit vergangener Woche den Verbänden zur Stellungnahme vor. Die Fachorganisationen erarbeiten derzeit ihre Stellungnahmen. Der Referentenentwurf war bereits für den Sommer angekündigt gewesen. Darüber hinaus hatte das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr eine Nationale Präventionsstrategie veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf legt den Schwerpunkt nun auf eine Nationale Koordinierungsstelle zur Suizidprävention. Es soll darüber hinaus eine zentrale Notrufnummer - etwa die 113 - eingeführt werden sowie ein digitales Verzeichnis der Hilfs- und Beratungsangebote bundesweit. Weiter geht es um eine Qualitätssicherung bestehender Suizidprävention und um den Ausbau von Beratung, Schulung und Forschung.
Der Deutsche Ethikrat hatte bereits in einer Stellungnahme 2022 auf die Notwendigkeit hingewiesen, die auf unterschiedlichen Ebenen notwendigen Maßnahmen der Suizidprävention zu koordinieren, insgesamt zu stärken und für eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung dieser Maßnahmen Rechnung zu tragen.
Jährlich nehmen sich in Deutschland mehr als 10.000 Menschen das Leben, 2023 stieg diese Zahl auf 10.300 an. Damit sterben mehr Menschen durch Selbsttötung als durch Verkehrsunfälle, Mord, Aids/HIV und illegale Drogen zusammen. Darüber hinaus gibt es mehr als 100.000 Suizidversuche.