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Meldung

Vorwurf: Bezahlmodell von Meta verstößt gegen EU-Recht

Die EU-Kommission wirft dem Digitalkonzern Meta vor, mit seinem Bezahlmodell gegen EU-Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen hohe Bußgelder.

Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass das Bezahlmodell des Digitalkonzerns Meta gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Das teilte die Kommission am Montag in Brüssel mit. Das Unternehmen, zu dem unter anderem die Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram sowie der Messenger-Dienst WhatsApp gehören, stellt Nutzer vor die Wahl, entweder für die Nutzung der Dienste zu bezahlen oder der Verarbeitung personenbezogener Daten zuzustimmen.

Der Digital Markets Act, ein Gesetz, das den freien Wettbewerb in der Digitalbranche stärken soll, schreibt vor, dass Konzerne ihre Nutzer um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie Daten, die bei der Nutzung ihrer Plattform anfallen, mit anderen Daten kombinieren wollen. Nutzer, die nicht zustimmen, müssen dabei Zugang zu einem gleichwertigen Angebot haben.

Die Kombination von Daten aus verschiedenen Quellen erlaubt es Unternehmen, Werbeanzeigen nach den Interessen der einzelnen Nutzer zu personalisieren und so die Werbeeinkünfte zu steigern. Meta verknüpft beispielsweise Daten seiner eigenen Plattformen untereinander und auch Daten aus Drittquellen. Da der Konzern aufgrund seiner Größe und seiner Marktmacht Zugriff auf größere Datenmengen hat als die Konkurrenz, sieht die EU hier den freien Wettbewerb in Gefahr.

Die EU-Kommission hat Meta am Montag informiert, dass man vorläufig davon ausgehe, dass Metas Bezahlmodell nicht mit geltendem Wettbewerbsrecht vereinbar sein. Der Konzern hat nun Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren und sein Modell anzupassen. Das offizielle Verfahren der Kommission gegen Meta läuft derweil weiter und soll bis März 2025 abgeschlossen sein. Sollten die Vorwürfe der Kommission am Ende bestätigt werden, drohen Meta Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes. Reagiert der Konzern dann immer noch nicht, kann die Strafe auf bis zu zwanzig Prozent ansteigen. Schlussendlich könnte die Kommission Meta verpflichten, Teile des Unternehmens zu verkaufen, die in das wettbewerbswidrige Verhalten involviert sind.