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Neuer Ehrenrang für deutschen Kardinal Müller

Vor fast genau sieben Jahren entschied Papst Franziskus, die Amtszeit von Kardinal Müller als Chef der Glaubensbehörde nicht zu verlängern. Nun erhält Müller, einer von drei deutschen Papstwählern, einen neuen Ehrenrang.

Der deutsche Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller rückt eine Kardinalsklasse höher. Am Montag verlieh ihm Papst Franziskus bei einer als Konsistorium bezeichneten Versammlung den Rang eines Kardinalpriesters, genauso wie den Kardinälen Lorenzo Baldisseri und James Michael Harvey.

Mit der Ernennung sind für die drei Geistlichen keine zusätzlichen Rechte verbunden. Kardinaldiakone, -priester und -bischöfe sind reine Ehrenränge, die zurückgehen auf frühere Aufgaben der Kardinäle als Geistliche in der Diözese des Papstes als Bischof von Rom. Auch das Recht zur Wahl eines Papstes ändert sich nicht. Dieses endet weiterhin mit Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren.

Der ehemalige Generalsekretär der Bischofssynode Baldisseri (83) hat dieses Recht bereits altersbedingt verloren. Der frühere Leiter der vatikanischen Glaubensbehörde Müller (76) und der Erzpriester der Papstbasilika Sankt Paul vor den Mauern Harvey (74) dürften noch an einem Konklave teilnehmen.